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Alterungsrückstellung

Da in höherem Alter auch höhere Krankheitskosten verursacht werden, müsste der Beitrag eines privatversicherten Kunden überproportional steigen, um diese Kosten zu decken. Damit das nicht passiert wird ein Teil des Beitrags (sog. Sparanteil) als Finanzpolster für das Alter angespart. Diesen Betrag nennt man logischerweise Alterungsrückstellung (Grafik). Diese besteht aus dem gesetzlichen Zuschlag von 10% und der zusätzlichen Alterungsrückstellung (ZAR), die durch Zinserträge aufgebaut wird. Ab dem 65. Lebensjahr wird die Rückstellung sukzessive abgebaut, d.h. es wird stets soviel aus der Rückstellung entnommen, wie notwendig ist um den Beitrag stabil zu halten. Dies wird so lange gemacht, wie Mittel in der Rückstellung vorhanden sind. Sind bis zum 80. Lebensjahr noch Mittel vorhanden, werden diese komplett ausgeschüttet und es kommt zu einer Beitragssenkung.

Was passierte mit den Zinsen der Alterungsrückstellung?

Die Altersrückstellung wird mit 3,5% verzinst (garantierte Mindestverzinsung). Die darüber hinaus erzielten Kapitalerträge (sog. überrechnungsmäßigen Zinsen) werden zu 90% an die Kunden ausgeschüttet, und zwar folgendermaßen:

Ab dem Jahr 2025 werden die kompletten Überzinsen (90%) für dei Stabilisierung der eigenen Beiträge angespart, d.h. die Umverteilung zugunsten der Älteren entfällt.