Zum regelmäßigen Verdienst und damit zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Gehaltsbestandteile, die nicht steuerfrei gewährt werden und die nicht pauschal versteuert werden. Neben dem monatlichen Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, sind es folgende Sonderzuwendungen, wenn sie mindestens einmal jährlich gewährt werden: