Die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung übernehmen bei Pflegebedürftigkeit nur die Kosten für die reine Pflege durch eine Fachkraft oder zahlen ein Pflegegeld für die Pflege durch Laien (Verwandte, Freunde). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (d.h. Essen, Trinken) werden nicht übernommen. Diese Lücke lasst sich nur durch eine zusätzliche Pflege-Ergänzungsversicherung schließen. In der Pflegepflichtversicherung sind die monatlichen Höchstsätze nach dem Grad der Pflegebedürfigkeit gestaffelt:
Bei Pflege durch eine Fachkraft (Jahr 2012):
Pflegestufe 1 . . . . . . . 450 €
Pflegestufe 2 . . . . . .1.100 €
Pflegestufe 3 . . . . . 1.550 €
Bei vollstationärer Pflege (Jahr 2012):
Pflegestufe 1 . . . . . .1.023 €
Pflegestufe 2 . . . . . .1.279 €
Pflegestufe 3 . . . . . 1.550 €
Bei Pflege durch Laien (Anghörige) beträgt das Pflegegeld in 2012:
Pflegestufe 1 . . . . . . . 235 €
Pflegestufe 2 . . . . . . . 440 €
Pflegestufe 3 . . . . . . . 700 €