Der Progressionsvorbehalt ist eine innovative Erfindung im Einkommensteuer-Recht um (eigentlich) steuerfreie Einkünfte durch die Hintertür zu besteuern. Genau genommen handelt es sich hier um einen Steuerzuschlag für steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Grundlage dafür ist § 32a EStG. Danach führen steuerfreie Einkünfte wie Krankengeld der GKV (jedoch nicht Kranketagegelder der PKV) zu einem höheren Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Da steuerfreie Einkünfte nicht in das zu versteuernde Einkommen, auf das der Steuertarif angewendet wird, eingehen dürfen (da sie ja steuerfrei sind), hat sich das Finanzamt eine schlaue Möglichkeit ausgedacht, Personen mit steuerfreien Einkünften zu schröpfen. Das geht so: Es wird nicht der übliche Steuertarif (in %) angewendet, der bei einem bestimmten zu versteuernden Einkommen anfällt, sondern bei der Ermittlung des Steuertarifs wird das zu versteuernde Einkommen und das steuerfreie Einkommen berücksichtigt. Logischerweise ist der so ermittelte Steuertarif höher als wenn nur das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt wird. Dieser überhöhte Steuertarif wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet und führt bei den betreffenden Personen zu Steuernachzahlungen. Dies war in den Krisenjahren 2009 und 2010 oft der Fall, weil viele in Kurzarbeit gehen mussten und für mehrere Monate steuerfreies Kurzarbeitergeld bezogen haben. Ungemütlich kann es hier für diejenigen werden, die das nicht wissen, nicht mit einer Nachzahlung rechnen und das Geld nicht zurücklegen. Da hier schnell Beträge um 2.000 € zusammenkommen ist hier der geplante Sommerurlaub in Gefahr, weil Steuerschulden nicht vergessen werden.
Nur wenn im betreffenden Jahr keine steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind, läuft der Progressionsvorbehalt ins Leere und es kommt zu keinem Steuerzuschlag für steuerfreie Einkünfte. Selbständige haben hier gewisse Gestaltungsfreiräume mit ihren Einnahmen und Ausgaben, Arbeitnehmer dagegen haben keine großen Möglichkeiten Einkünfte zwischen den Jahren zu verschieben. Das einzige wäre die Werbungskosten und Sonderausgaben wie Versicherungen zu erhöhen um das zu versteuernde Einkommen zu senken.