Die Beiträge für die private Krankenvollversicherung und Zusatz- versicherungen sowie die Pflegeversicherung inklusive Pflegeergänzungversicherung sind steuerlich abziebar. Inwieweit sich die Beiträge effektiv steuerlich auswirken, hängt von anderen Versicherungen ab. Seit 2010 kann der höhere Betrag aus Basis-Krankenversicherung (Krankentagegeld und bessere Leistungen im Krankenhaus wie Ein-/oder Zweibett-Zimmer mit Chefarzt, die ein PKV-Tarif evtl. beinhaltet, müssen eigentlich herausgerechnet werden) oder 1.900 €/2.400 € (Arbeitnehmer/ Selbständige) für Versicherungen ohne Rente abgezogen werden.
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung kann, sofern er im betreffenden Kalenderjahr zum Tragen kommt, steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (zumutbare Eigenbelastung beachten).
Die Leistungen der PKV sind komplett steuerfrei. Dies gilt auch für das Krankentagegeld, dass im Gegensatz zum Krankengeld der GKV nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.