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Scheidung

Bei einer Scheidung können die Kinder in der Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils aufgenommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wo die Kinder leben und wer das Sorgerecht hat. Auch die Regel nach § 10 Abs. 3 SGB V, die besagt, dass die Kinder eine eigene Mitgliedschaft brauchen, wenn der privatversicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und regelmässig mehr als der anderen Elternteil verdient, findet hier keine Anwendung.