Hierbei handelt es sich um eine Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Versicherungsträger, die sich unmittelbar (d.h. spätestens nach zwei Wochen) an eine stationäre Behandlung anschliesst. Die Kosten werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern aufgrund einer bestehenden oder früheren Mitgliedschaft übernommen. Die Leistungen müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Als Versicherungsträger kommen hier in Frage: