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Kuren

Bei Kuren besteht in der privaten Krankenversicherung oft erst dann ein Erstattungsanspruch, wenn der Rentenversicherungsträger die Kosten nicht übernimmt. Bei stationären Kuren ist grundsätzlich ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA, LVA) zu stellen, und zwar auch dann, wenn dort zur Zeit keine Mitgliedschaft besteht, aber einmal bestanden hat. Dort wird unter anderem geprüft, ob der Kunde mindestens 60 Monate Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war. Erst wenn der Rentenversicherungsträger die Übernahme der Kosten abgelehnt hat, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die PKV die Kosten übernehmen, falls diese tariflich versichert sind. Viele Versicherer übernehmen hier nicht die vollen Behandlungskosten, sondern zahlen nur feste Kostenzuschüsse oder Kurtagegelder. Vor Beginn der Behandlung sind folgende Unterlagen vorzulegen, da Kurleistungen schriftlich genehmigt werden müssen: