Die freie Heilfürsorge ist eine Fürsorgepflicht des Staates bzw. der Länder als Dienstherren in Höhe von 100% für bestimmte Berufs- gruppen. Dazu zählen in der Regel:
In einigen Bundesländern erhalten Polizeibeamte keine freie Heilfürsorge mehr, sondern Beihilfe. Ehegatten und Kinder von den o.g. Gruppen haben von Anfang an nur Anspruch auf Beihilfe, d.h. hier ist eine Absicherung der Restkosten nach den Beihilfetarifen erforderlich.