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PKV-Tarif

Tarifgruppen

Unterschiede zwischen günstigen PKV-Tarifen mit Basisleistungen und Komfort-Tarifen gibt es vor allem im ambulanten Bereich bei Psychotherapie und Heilpraktiker. Zudem beinhalten die Basistarife in der Regel das sog. Hausarztprinzip, das die Überweisung eines Allgemeinarztes an einen Facharzt vorschreibt. Bei Nichteinhaltung dieser Regel werden die Kosten des Facharztes und allen Leistungen, die dieser verschreibt gekürzt (oft auf 75%, d.h. es kommt zu einem Eigenanteil von 25%). Mittlerweile haben auch viele Komforttarife das Hausarztprinzip so dass man nicht mehr von Ausnahmen sprechen kann. Weitere Unterschiede zwischen den beiden Tarifarten bestehen im Krankenhaus, da Basistarife keine Chefarzt-Behandlung übernehmen und auch die Unterbringung wie in der gesetzlichen Kasse (GKV) nur im Mehrbett-Zimmer erfolgt.

Nachfolgende Schaubilder zeigen allgemeine Unterschiede in grundsätzlicher Erstattung bzw. Erstattungshöhe und übliche Eigenanteile für häufige medizinische Leistungen zwischen Basis- und Komforttarifen. Der Basistarif hier ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, den die PKV 2009 einführen musste um Personen ohne Krankenversicherung einen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Dieser Basistarif entspricht den Leistungen der GKV. Der Basistarif von dem hier die Rede ist, meint mehr einen PKV-Tarif mit Basisleistungen bzw. einen günstigen Tarif, d.h. der Versicherte hat beim Arzt sehr wohl die Vorzüge eines Privatpatienten.

Eigenanteile bei Komforttarifen entstehen vor allem, wenn das Hausarztprinzip gilt und ein Facharzt ohne Überweisung des Hausarztes aufgesucht wird. Weiterhin sind Eigenanteile bei Hilfsmitteln (also alle möglichen medizinischen Geräte wie Rollstuhl, Atemgerät usw.) möglich, selbst wenn in den Tarifbedingungen ein Erstattungssatz von 100% steht. Die Ursache dafür ist ein geschlossener Hilfsmittel-Katalog, der die erstattungsfähigen Hilfsmittel festlegt, d.h. wird ein Hilfsmittel verschrieben das nicht im Katalog enthalten ist, wird es auch nicht erstattet. Offene Hilfsmittel-Kataloge ohne diese Eingrenzung sind in der PKV generell über alle Tarifklassen eher die Ausnahme. Hier sollte man sich den Katalog der jeweiligen Gesellschaft genau anschauen um kein bösen Überraschungen zu erleben. Eigenanteile sind auch beim Heilpraktiker oder für Sehhilfen möglich, da hier oft betragsmäßige Begrenzungen bestehen, z.B. 100% Erstattung für Heilpraktiker, jedoch max. 1.000€ (eine Rechnung von 1.200 € ergibt somit einen Eigenanteil von 20%). Selbstbehalte gibt es in der Regel auch bei Psychotherapie, und zwar durch Begrenzung der Sitzungen (oft 30) oder weil von Anfang an ein verminderter Erstattungssatz gilt (oft zwischen 75-80%). Hier ist die GKV zwar besser, weil bis zu 300 Sitzungen erstattet werden, allerdings wartet man häufig 2 Jahre auf den Therapieplatz. So kann man eine Psychose auch behandeln.

Beim Zahnarzt entstehen Eigenanteile vor allem durch reduzierte Erstattungssätze beim Zahnersatz und durch sog. Zahnstaffeln. Dabei handelt es sich um betragsmäßige Begrenzungen in den ersten Jahren der PKV-Mitgliedschaft, z.B. max. 1.000€ in den ersten beiden Jahren erstattungsfähig. Diese Staffeln erhöhen sich mit zusätzlichen Jahren oder entfallen ganz. Häufig ab dem 5. Jahr. Zwischen Basis- und Komfort-Tarifen sind keine großen Unterschiede bei der Höhe der Zahnstaffel beobachtbar, auch der Unterschied beim Zahnersatz (60% zu 75%) scheint nicht so groß zu sein. Die 15% Unterschied können sich aber bei größeren Rechnungen bemerkbar machen, wenn viele Behandlungen gebündelt in einem Jahr erfolgen.

 

Interessant ist auch der Vergleich eines PKV-Tarifs mit Basisleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier ist es tatsächlich so, dass bei einigen Leistungen die Eigenanteile für einen GKV-Patienten geringer sein können, z.B. bei Medikamenten 10%. Dasselbe gilt für Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen) und Hilfsmittel (Prothesen, Hörgerate). Da es betragsmäßige Ober- und Untergrenzen bei Eigenanteilen in der GKV je Verordnung gibt (oft 5 € als Mindest-Eigenanteil und 10 € als Maximalanteil je Veordnung) ist es schwierig den genauen %-tualen Eigenanteil für eine Prozent-Grafik zu schätzen, da der genaue Eigenanteil vom Preis des Arzneimittels abhängt, d.h. die Eigenanteile können auch über den 10% liegen, die unten stehen. Brillen (Sehhilfen) erstattet die GKV nur für Minderjährige und schwer Sehbehinderte (nur Gläser, keine Fassung), deshalb steht unten in der Grafik 100% Eigenanteil, da hier von einem gesunden Erwachsenen ausgegangen wird. Psychotherapie ist in der GKV zwar zu 100% abgesichert, ist aber wie erwähnt mit langen Wartezeiten auf einen Therapie-Platz verbunden. Eigenanteile wegen Arzthonoraren sind bei der GKV nicht möglich, weil der Arzt keinen höheren Gebührensatz abrechnen darf, daher unten die Erstattung 100% bei GKV. Bei der PKV käme es zum Selbstbehalt von 35%, wenn ein Tarif nur den 2,3fachen Regelsatz der GOÄ maximal erstattet (z.B. einige Varianten des Top-Tarifs der Nürnberger und auch der K95 der DKV), während der Arzt den 3,5fachen Höchstsatz berechnet, weil er eine Behandlung als aufwendig beurteilt. Da üblicherweise auch viele Basistarife den Höchstsatz erstatten, sollten hier keine Eigenanteile mehr anfallen.

Nicht besonders gut sind die Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnleistungen, da hier nur Behandlungen einfacher Art übernommen werden, die vom Befund abhängen. Wer bessere Ausführungen haben möchte, muss die Differenz aus Gesamtkosten und einfacher Ausführung selbst bezahlen. Hier können beträchtliche Eigenanteile anfallen. Diese Unterscheidung zwischen einfacher und besserer Ausführung macht die private Krankenversicherung in der Regel nicht und die Kosten werden mit dem tariflichen Erstattungssatz übernommen. Diese niedrigen Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnleistungen sind besonders für Besserverdiener ärgerlich, die Monatsbeiträge über 500 € zahlen und im Leistungsfall wenig zurückbekommen.


Folgende Versicherungs-Gesellschaften sind in der privaten Krankenversicherung tätig und bieten Tarife mit den oben beschriebenen Leistungen an:

ARAG
AXA
Allianz
Alte Oldenburger
Barmenia
BBKK
Central
Concordia
Continentale
Debeka
DEVK
DKV
Deutscher Ring
Gothaer
HUK
Hallesche
Hanse Merkur
Inter
LKH
LVM
Mannheimer
Münchener Verein
Nürnberger
R + V
SdK
Signal Iduna
Victoria
Union
Universa