PKV-Vertrag
Der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) ist nur über eine individuelle Risikoprüfung und die Annahmeerklärung eines privaten Krankenversicherers möglich. Außerdem können nur Personen aufgenommen werden, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse unterliegen. Folgende Grafik veranschaulicht die Schritte von der rechtlichen Wechselmöglichkeit in die PKV bis zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung:
Versicherungsfähigkeit: Bei
Arbeitnehmern muss grundsätzlich das Bruttogehalt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG) von 59.400 € in 2018
übersteigen. Studenten können nur in den ersten drei Monaten bei Beginn
des Studiums in die PKV wechseln, ein Wechsel zwischen PKV und GKV
während des Studiums ist nicht möglich. Details siehe Studenten-PKV. Bei Selbständigen
ist diese Voraussetzung vom Status her immer erfüllt, es sei denn
persönliche Gründe wie schwere Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Krebs)
oder ein Eintrag in der Schufa stehen einer Annahme bei der PKV im Weg.
Ein Problem ist auch eine evtl. nicht vorhandene Vorversicherung, d.h.
keine Krankenversicherung vor dem Wechsel in die PKV. Je länger der
Zeitraum ohne Vorversicherung desto schlechter. Da hier viele
Gesellschaften Problemkunden vermuten, wird die Annahme oft schon bei
wenigen Monaten ohne Vorversicherung ganz verweigert. Wer hier
betroffen ist, kann sich an einen spezialisierten Vermittler wenden, da
dieser die Annahmerichtlinien vieler Versicherer kennen sollte und
einem nutzlose Anfragen bei verschiedenen Versicherern sparen kann.
Wechselzeitpunkt: Bei Beginn
der Selbständigkeit kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen in die
PKV gewechselt werden. Wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal die
Verdienstgrenze überschreitet, kann er nicht sofort, sondern erst zum
01.01. des Folgejahres wechseln, sofern die Grenze auch im Folgejahr
überschritten wird. Ein lückenloser Beginn der PKV im Anschluss an die
gesetzliche Kasse ist wichtig, weil sonst bei vielen Gesellschaften
Wartezeiten gelten. Es gibt allerdings Gesellschaften, die diese
Wartezeiten erlaßen. Bei einer fehlenden Vorversicherung von mehr als 6
Monaten ist bei den meisten Gesellschaften ein ärztliches Attest eine
zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.