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Alternativmedizin

Hier handelt es sich aus der Sicht der privaten Krankenversicherung um Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, und für solche, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben, oder, die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Bei den meisten privaten Krankenversicherern dürfen die Kosten für Alternativmedizin nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin. Eine Auflistung bzw. Beschreibung der alternativen Heilmethoden befindet sich unter Naturheilmethoden.