Von PKV-Vermittlern kann man häufiger hören, dass es in der PKV keinen einheitlichen Schutz wie in der GKV gibt und man sich den Schutz selbst zusammenstellen kann. Diese Ansicht entspricht nicht ganz der Realität. Idealerweise fängt man zwar bei den Leistungen an und schaut sich erst danach den Beitrag an, jedoch ist es nicht so, dass die Leistungen des Tarifs selbst zusammenstellbar sind. Es ist tatsächlich so, dass sich ein Kunde die wünschenswerten Tarif-Leistungen notieren und dann einen Tarif suchen kann (oder Makler beauftragt), der diese Leistungen am besten abdeckt. Eine 1:1 Abdeckung kann es hier nicht geben, weil der Tarif nicht im Auftrag des Kunden erstellt wird, sondern schon als Massenware da ist und vom Kunden nur ausgewählt aber nicht gestaltet werden kann. Kleine Ausnahmen gibt es hier nur bei Baukasten-Tarifen, wo der Kunde meistens bei Zahn- und Stationärleistungen zwischen verschiedenen Varianten wählen kann. Von einer echten individuellen Gestaltung kann aber auch hier nicht gesprochen werden.
Neben der (Standard-) Leistung ist der Beitrag mit der Beitragstabilität das zweite wichtige Auswahlkriterium für einen PKV-Tarif. Für die Beurteilung der Beitragsstabilität kann man nicht mehr machen als sich die Entwicklung der letzten Jahre zeigen zu lassen. Wie lange man hier zurückgeht, hängt vom Alter des Tarifs ab und ist kein sicheres Signal für die zukünftige Entwicklung. Es ist auch nicht sinnvoll junge Tarife grundsätzlich auszuschließen, weil hier der Nachweis für die Beitragstabilität noch nicht möglich ist, wie es die Finanztest (Stiftung Warentest) vorzieht, da die Möglichkeit besteht, dass ein Versicherer aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und diese bei jungen Tarifen vermeidet. Da die PKV-Entscheidung eine lange Dauer haben kann, ist neben der Tarifprüfung auch die Prüfung der Gesellschaft wichtig. Zahlen, die man hier prüfen kann, sind die Verwaltungskosten und der Zuwachs von versicherten Personen. Die Verwaltungskostenquote beträgt im Durchschnitt 2,6%. Unter diesem Durchschnitt liegen die HUK und die Debeka, darüber die Allianz und die DKV, die auch kein Wachstum, sondern einen Abgang vollversichertet Personen verkraften müssen.
Erst wenn diese Punkte stimmen, ist ein Abschluss des Vertrages ratsam, ansonsten sucht man besser einen anderen Tarif bzw. eine andere Gesellschaft. Den beschriebenen Prozess veranschaulicht folgende Grafik:
Das Herzstück des Vertrages sind die Ambulant-, Stationär- und Zahnleistungen inkl. obligatorischer Pflegeversicherung. Im Ambulantbereich sollte man sich neben den üblichen Erstattungssätzen für Arzt und Medikamente, insbesondere den Hilfsmittel-Katalog ansehen, da es hier Einschränkungen geben kann, die im Ernstfall zu gefährlichen Lücken im Schutz führen können, z.B. Erstattung von Sprechhilfen (nach Schlaganfall), Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel, die entweder wegen Alter oder Unfall häufig beansprucht werden.
Wer regelmäßig Urlaub macht sollte auf den Auslandsrücktransport achten. Wer sich vorstellen kann längere Zeit im Ausland zu verbringen, muss wissen wie lange seine Krankenversicherung im Ausland gilt und was bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland passiert. Hier gibt es oft nachteilige Bedingungen in den Regelwerken, indem der Schutz nach einer bestimmten Zeit einfach erlischt.
Der Zahnersatz ist auch eine wichtige Leistung, die teuer werden kann. In den ersten Jahren gibt es hier Summenbegrenzungen um zu verhindern, daß neue Kunden gleich zu Beginn hohe Rechnungen erstattet bekommen und die Versichertengemeinschaft belasten. Trotzdem sind Tarife zu bevorzugen bei denen die Summenbegrenzung ab dem 5. oder 6. Jahr entfällt und der Erstattungssatz des Tarifs ohne Deckelung übernommen wird.
Für die Höhe der Erstattungssätze können folgende Empfehlungswerte als Richtwerte für die wichtigen Leistungen dienen:
Obwohl die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen bei den einzelnen Versicherten im Detail unterschiedlich sein mag, zeigt die untenstehende Statistik, daß bestimmte Leistungen von einer breiten Masse sehr häufig beansprucht werden und deswegen bei der Tarifwahl besonders berücksichtigt werden sollten. Wer bisher bei guter Gesundheit war und schwer abschätzen kann, welche Leistungen in Zukunft beansprucht werden könnten, hat mit folgender Statistik einen ersten Überblick über die Häufigkeit der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen und kann dies bei der Tarifwahl berücksichtigen:
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem PKV-Tarif ist die Erstattungshöhe bei den Arzt- und Zahnarzthonoraren. Hier sollte man sich die Begriffe Regelhöchstsatz (2,3fach) und Höchstsatz (3,5fach) merken. Ein Arzt berechnet in der Regel den 2,3fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), kann aber auch mit einer schriftlichen Begründung den 3,5fachen Satz verlangen, wenn eine Behandlung besonders schwierig oder zeitaufwendig ist. Wenn z.B. ein Krankenhausaufenthalt 4.500 € gekostet hat und diesem Betrag der 3,5fache Satz der Gebührenordnung zugrunde liegt, ist hier ein Eigenanteil von 1.543 € zu tragen, wenn der Tarif nur den 2,3fachen Satz (entspricht 2.957 €) erstatten würde. Wie untenstehende Statistik zeigt, kommt es insbesondere bei Stationär- und Zahnleistungen (GOZ) immer häufiger zu Abrechnungen über dem Regelhöchstsatz (2,3fach).