Risikoprüfung
Gesundheitsfragen in der PKV
Die Annahmerichtlinien der Privatversicherer bestehen im
wesentlichen aus Gesundheitsfragen. Je nach Gesellschaft müssen im
PKV-Antrag 10 bis 14 Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Fragen,
ob eine Fehlsichtigkeit oder Schwangerschaft besteht, sind leicht zu
beantworten, deswegen sollen hier nur die kniffligeren Fragen
vorgestellt werden, die ein Antragsteller korrekt beantworten muss,
damit der Versicherungsschutz später nicht durch eine Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht gefährdet ist. Die hier beispielhaft
abgefragten Zeiträume sind willkürlich gewählt, das sie in der Praxis
von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind. Wichtige Gesundheitsfragen
sind:
- Bestehen Krankheiten oder Folgen von Krankheiten bzw.
Verletzungen, Anomalien die in den letzten 5 Jahren ärztlich
festgestellt wurden?
Hier wird nach dem gegenwärtigen Gesundheitszustand gefragt,
was durch den Begriff "bestehen" zum Ausdruck kommt, d.h. ausgeheilte
Krankheiten müssen hier nicht angegeben werden, sondern nur solche bei
denen aktuell Beschwerden vorkommen. Auch vorhandene Allergien müßten
hier angegeben werden.
- Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten,
Beschwerden oder Unfallfolgen?
Hier wird neben dem aktuellen Gesundheitszustand auch nach Krankheiten
in der Vergangenheit gefragt. Es sind alle Beschwerden (auch
ausgeheilte) anzugeben, die im abgefragten Zeitraum ärztlich
festgestellt wurden.
- Haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen, Behandlungen
oder Beratungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten
stattgefunden?
Bei so einer formulierten Frage muss jede ärztliche Untersuchung
angegeben werden, auch wenn keine Krankheit festgestellt wurde und
keine Behandlung stattgefunden hat. Der bloße Arztbesuch reicht um
angeben zu müssen, weshalb der Arzt aufgesucht wurde. Auch wenn es nur
Bauchbeschwerden wegen zu viel Kaffee waren (Risikozuschläge müssen Sie
hier allerdings nicht befürchten).
- Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Medikamente
eingenommen?
Einige Gesellschften fragen hier konkret, ob mindesten x Tage am Stück
Medikamente, Salben oder Tropfen eingenommen wurden. Sonst besteht hier
ein kleiner Spielraum, welchen Zeitraum man als regelmäßige
Medikamenteneinnahme sieht.
- Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder
beabsichtigt?
Hier wird nach Arztbesuchen in der Zukunft gefragt. Wenn Ihnen ein Arzt
eine Behandlung bereits empfohlen hat, kommen Sie um die Angabe nicht
herum. Beabsichtigte Untersuchungen für die keine Arztempfehlung
vorhanden ist, sind schwer nachzuweisen, denken Sie. Ja das stimmt.
- Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
Vollständiger Lückenschluss und Weisheitszähne gelten nicht als
fehlende Zähne.
Neben diesen Fragen, kommen bei vielen Gesellschaften Fragen nach
Beratungen/Untersuchungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen
Kindern vor, nach psychotherapeutischen Behandlungen oder
Gesprächstherpien und nach einer HIV-Infektion.