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k.o.-Kriterium

Psychotherapie

Bei angefangenen oder in den letzten fünf bis zehn Jahren abgeschlossenen Behandlungen herrscht bei den privaten Krankenversicherern eine rigorose Ablehnungspolitik, d.h. solche Kunden bekommen weder eine Berufsunfähigkeit- noch eine private Krankenversicherung. Leider fehlt hier eine differenzierte Annahmepolitik von in Psychotherapie befindlichen Personen. Bestraft werden hier vor allem Personen, die vorbeugend einen Therapeuten aufsuchen ohne wirklich krank zu sein. Es spielt auch keine Rolle aus welchen Gründen eine Psychotherapie durchgeführt wird, oder ob diese freiwillig oder auf Empfehlung Dritter erfolgt. Das verrückte daran ist, dass depressive unbehandelte Personen, die lebensmüde und alkoholisiert ihr Dasein fristen, versicherbar sind, solange kein Arzt die Diagnose einer Depression erstellt hat. Dies gilt auch für Personen, die auf einen Psychotherapieplatz warten, was aufgrund der fehlenden Plätze ein monatelanger Prozess sein kann. In dieser Wartezeit wären die Psychokranken somit versicherbar, aber nicht wenn die Behandlung begonnen wurde. Offenbar fehlen hier den Gesellschaften die Messinstrumente um zu erkennen, dass nicht alle Personen mit begonnener Psychotherapie ernsthaft krank sind und auf der anderen Seite nicht alle ohne Psychotherapie seelisch gesund sind.

Tipp und Empfehlung

Solange sich die rigorose Ablehnungspolitik in der PKV bei Psychotherapie nicht ändert, sollte man sich um seinen Versicherungsschutz möglichst frühzeitig und im besten Gesundheitszustand kümmern. Und wer sich freiwillig in eine psychotherapeutische Behandlung begibt, sollte zuerst prüfen, ob schon alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen sind.