Ab 2007 wird das Erziehungsgeld durch das einkommensabhängige Elterngeld abgelöst. Danach erhalten Eltern, die für die Erziehung aus dem Beruf aussteigen, 12 Monate ein Elterngeld in Höhe von 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Maximal aber 1.800 EUR. Teilzeitarbeit ist bis zu 30 Stunden in der Woche erlaubt. Anspruch besteht dann lediglich auf 67% des entfallenden Teileinkommens.
Alleinerziehende bekommen das Elterngeld 14 Monate und erhalten ein erhöhtes Elterngeld, wenn sie vor der Geburt weniger als 1.000 EUR im Monat verdient haben. Es erhöht sich für jede 20 EUR, die das Nettoeinkommen unter 1.000 EUR lag um 1%. Beispiele:
Bei Minijobs (geringfügige Beschäftigung) und bei Arbeitslosigkeit wird das Mindestelterngeld in Höhe von 300 EUR gezahlt und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.