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Widerspruchsrecht

In der privaten Krankenversicherung hat der Kunde (Antragsteller) ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen. Es beginnt, nachdem der Kunde die Vertragsunterlagen wie Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und Verbraucherinfos bekommen hat. Der Vertrag gilt dann aufgrund der Unterlagen als geschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Falls das Versicherungsunternehmen gegen seine Informationspflicht verstösst und dem Kunden nicht die vollständigen Vertragsunterlagen zukommen lässt, verlängert sich das Widerspruchsrecht auf ein Jahr. Es beginnt in diesem Fall ab Zahlung der ersten Prämie.