Vorsorgeuntersuchungen
Die meisten privaten Krankenversicherer bezahlen wie die GKV die
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Unterschiede
gibt es bei der in der GKV vorhandenen Altersgrenze für
Vorsorgeuntersuchungen. Einige PKV-Unternehmen zahlen ohne Altersgrenze und
einige bestehen auf die Einhaltung der Altersgrenze. Zu den
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gehören:
- Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen (ab dem 35.
Lebenjahr)
- Diabetesvorsorge (ab 35. Lebensjahr)
- Krebsvorsorge (Frauen ab 20. Lebensjahr/Männer ab 45. Lebensjahr)
- Früherkennung von Nierenkrankheiten (ab 35. Lebensjahr)
- Darmkrebsfrüherkennung (ab 50. Lebensjahr)
- Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
- Kindervorsorge U1 bis U10
- Jugendgesundheitsuntersuchung im 14. Lebensjahr