Beim Zahnarzt sind die Material- und Laborkosten Bestandteil der Behandlung. Zahntechnische Labors rechnen bei gesetzlich versicherten Patienten ihre Kosten nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) oder nach BEL (Bundeseinheitliches Verzeichnis zahntechnischer Leistungen) ab. Die privaten Krankenversicherer arbeiten mit Preislisten, die sich nach BEL orientieren, teilweise höhere Erstattungssätze leisten und darüberhinaus im BEL nicht enthaltene Positionen wie Inlays und Implatate erstatten.