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Gebührenordnung

Die Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. nach Gebühren- verzeichnissen. Folgende Ordnungen gelten für Privatversicherte:

Die Ärzte können dem Privatpatienten Höchstsätze oder Regelhöchstsätze berechnen. Regelhöchsätze sind:

Die Höchstsätze nach der Gebührenordnung sind:

Die Höchstsätze darf der Arzt nur aufgrund einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Patienten überschreiten