Die Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. nach Gebühren- verzeichnissen. Folgende Ordnungen gelten für Privatversicherte:
Die Ärzte können dem Privatpatienten Höchstsätze oder Regelhöchstsätze berechnen. Regelhöchsätze sind:
Die Höchstsätze nach der Gebührenordnung sind:
Die Höchstsätze darf der Arzt nur aufgrund einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Patienten überschreiten