Als Heilmittel zählen die nachfolgenden Anwendungen der physikalischen Medizin. Diese sind nicht automatisch in der aufgeführten Reihenfolge Bestandteil des Versicherungsschutzes bei jedem PKV-Tarif, sondern können von Gesellschaft zu Gesellschaft individuell geregelt sein:
Für diese Anwendungen besteht häufig erst dann tariflicher Versicherungsschutz, wenn sie vorher von einem Arzt verordnet oder von diesem selbst durchgeführt werden. Hier sind jeweils die Tarifunterlagen der jeweiligen Gesellschaft zu studieren um keine bösen Überraschungen zu erleben.