Pflicht des PKV-Antragstellers bestimmte Fragen, insbesondere zum Gesundheits- und Gebisszustand, Beruf, Alter, Familienstand, zu beantworten. Die Erfüllung der Anzeigepflicht ist wesentliche Grundlage im Vertragsverhältnis zwischen Kunde und PKV-Unternehmen, da der private Versicherer das zu erwartende Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung beurteilen kann und in der Regel lebenslang an den Vertrag gebunden ist (kein Kündigungsrecht im Versicherungfall). Die Anzeigepflicht beinhaltet auch die Nachmeldepflicht in der Zeit zwischen Antragtellung und Antragannahme (Zugang der Police), d.h. Änderungen im Gesundheitszustand, die noch vor Antragsannahme eintreten, sind unverzüglich und schriftlich dem Krankenversicherer nachzumelden.