Wenn ein Kunde im Beitragsrückstand ist, abgemahnt wurde und innerhalb der Zahlungsfrist die Beiträge nicht gezahlt hat, darf der Versicherer dem Kunden kündigen. Endgültig beendet ist der Vertrag aber noch nicht. Der Kunden kann, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist, innerhalb eines Monats (sog. Reaktivierungsfrist) die ausstehenden Beiträge nachzahlen und den Versicherungsschutz erhalten. Voraussetzung ist nur, daß in der Reaktivierungsfrist kein Schaden eingetreten ist.