Zahnstaffel bedeutet, dass die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie bei einer privaten KV in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeinst sein. Der Unterschied wird am besten anhand eines Beispiels deutlich, in dem der Kunde im 1. Jahr eine Rechnung von 2.000 EUR für Zahnersatz einreicht, Anspruch auf 75% Erstattung hat und eine Zahnstaffel im 1. Jahr von 1.200 EUR gilt:
Die Zahnstaffel gilt in der Regel nicht bei Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls durchgeführt werden.