Künstler und Publizisten
Künstler ist, wer darstellende oder bildende Kunst schafft ausübt
oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in
anderer Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind
nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der GKV
versicherungspflichtig, wenn sie sich nicht berfreien lassen.
Eine Befreiung ist für Künstler und Publizisten unter folgenden zwei
Bedingungen möglich:
- als Berufsanfänger, d.h. innerhalb der ersten
drei Monate nach erstmaliger Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit
besteht ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV. Die Befreiung ist
unwiderruflich, wenn nicht innerhalb der ersten drei Jahre
(Berufsanfängerzeit) schriftlich erklärt wird, dass die Befreiung von
der Versicherungspflicht nur für drei Jahre gelten soll. In diesem Fall
beginnt die gesetzlichen Versicherungspflicht nach Ablauf der
Dreijahresfrist.
- als Höherverdienender, d.h. das Gesamteinkommen
aus drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt die Summe der
Verdienstgrenzen für denselben Zeitraum. Die Befreiung kann nicht
widerrufen werden.