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Möglichkeiten

Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung

In die gesetzliche Kasse (GKV) kommt zurück, wer den Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt. Arbeitnehmer erfüllen diesen Tatbestand unter folgenden Voraussetzungen:

Für Selbständige gibt es folgende Rückkehrmöglichkeiten in die GKV:


Neu seit 1.8.2013: Vorversicherungszeit aus § 5 Abs. 10 SGB V von einem Jahr greift nicht mehr aufgrund § 188 Abs. 4 SGB V (obligatorische Anschlussversicherung). Bisher musste ein Selbstständiger, der in der PKV ist, mindestens 1 Jahr (Vorversicherungszeit) als Arbeitnehmer unter JAEG in der GKV verbringen, damit er dauerhaft in der GKV bleiben konnte. Seit 1.8.2013 reicht ein Monat !!! Wenn der "Arbeitnehmer" wieder Selbständiger wird, läuft sein GKV-Vertrag als freiwillige Mitgliedschaft fort. Hier der Gesetztestext dazu:

Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V:
...
(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt.

Ob diese Wirkungen des Abs. 4 so beabsichtigt waren, ist schwer zu sagen, jedenfalls ist es eine kleine Sensation und die Tür zur GKV für viele PKV-Frustrierte weit geöffnet. Gilt aber nicht für Über-55-jährige.

Personen ab 55. Lebensjahr

GKV-Rückkehr für Ältere

Auch nach der Gesundheitsreform, die seit dem 01.04.2007 in Kraft ist, gibt es Einschränkungen für die GKV-Rückkehr bei älteren Versicherten. Personen, bei denen die o.g. Voraussetzungen erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres erfüllt werden, ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, sofern sie:

Von dieser Regelung gibt es insgesamt drei Ausnahmen, die Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Zwei dieser Ausnahmen gelten auch für langjährig privat Versicherte. Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll. Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung ist, ob man in den letzten 5 Jahren mindestens die Hälfte dieser Zeit gesetzlich krankenversichert war oder versicherungsfrei war, z.B. als Arbeitnehmer mit Gehalt über Verdienstgrenze. Eine Ausnahme ist die Familienversicherung und ein Auslandsaufenthalt, d.h. hier werden die o.g. Voraussetzungen nicht geprüft, so dass auch Personen über 55 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können.