Landwirte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen, wenn der Wirtschaftswert ihres landwirtschaftlichen Unternehmens 30.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Folgende Personen gehören nach dem Gesetz zu den Landwirten: