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Musterfälle

Berechnung Einkommensteuer

An dieser Stelle erfolgen Zahlenbeispiele zur Berechnung der Einkommensteuer für verschiedene Einkunftsarten. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten. Die Ermittlung der Einkünfte mag in den einzelnen Einkunftsarten unterschiedlich sein, der anzuwendende Steuertarif bleibt jedoch der gleiche. Zu unterscheiden ist hier lediglich zwischen dem Splittingtarif für Verheiratete (Zusammenveranlagung) und dem Grundtarif für Ledige. Das Einkommen, das nicht besteuert wird (Existenzminimum) beträgt 2010 bei Ledigen 8.004 EUR und bei Verheitateten 16.008 EUR.

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Fall 1

Status:
Familienstand:
Einkünfte:
Versicherungen:
Kleinunternehmer
ledig
9.500 €
180 € mtl. PKV (2.160 € p.a)

Das zu versteuernde Einkommen beträgt lt. nachfolgender Berechnung 7.304 €. Einkommensteuer fällt hier nicht an.

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Fall 2

Status:
Familienstand:
Einkünfte:
Versicherungen:
Arbeitnehmer mit Adsense-Einnahmen
ledig
Gehalt 24.000 €, Adsense 4.000 € p.a.
Vorsorgepauschale

Da keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, gibt es nur die Arbeitnehmerpauschale von 920 €. Das zu versteuernde Einkommen beträgt nach Abzug von 500 € Betriebsausgaben für Webhosting und sonstigen Kosten der Internetpräsenz 23.688,80 €. Es entsteht eine Einkommensteuer-Nachzahlung von 970,93 € (27%) für die 3.500 € aus Adsense (Einkünfte aus Selbständigkeit). Das Gehalt ist schon über die monatlichen Abzüge (gezahlte Steuern 2.960 €) durch den Arbeitgeber abgegolten.