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Gründe

Risikozuschlag

Einen Risikozuschlag (RZ) zahlt niemand gern, obwohl schon etwa jeder Zehnte der rund acht Millionen Privatversicherten davon betroffen sind. Viele Kunden protestieren, wenn ihnen ein Vermittler mitteilt, daß ein Risikozuschlag erhoben wird. Manche Vermittler scheuen sich daher, den Begriff "Risikozuschlag" überhaupt in den Mund zu nehmen und sprechen lieber blumig vom "medizinischen Wagnisausgleich". Dabei ist das Prinzip der Risikoeinschätzung einfach. Wer kränker ist als der Durchschnittskunde, zahlt einen Risikozuschlag, um zusätzliche Krankheitskosten auszugleichen und um spätere Beitragssteigerungen zu vermeiden. Dass lasche Annahmerichtlinien die Gefahr steigender Beiträge erhöhen, hat sich in der Vergangenheit immer wieder bestätigt. Sind erstmal kranke Kunden ohne entsprechende Zuschläge im Bestand, ist die Beitragsspirale später schwer in den Griff zu bekommen.

Da Kunden Risiken anders wahrnehmen als Versicherer, fällt es ihnen oft schwer für vermeintlich "leichte Krankheiten" Risikozu- schläge zu akzeptieren. Daher sollten Kunden wissen, dass die Risikobewertung nicht nur die aktuellen Kosten einer Erkrankung umfasst, sondern auch die statistisch belegten Folgekosten in den späteren Jahren. Zuschläge können auch je nach Gesellschaft, Alter und Beruf des Kunden differieren. Den Bandscheibenvorfall eines Berufskraftfahrers beurteilen Risikoprüfer kritischer als den eines Büroangestellten. Auch die Sätze sind bei den einzelnen Krankheiten unterschiedlich, je nach dem wie eine Gesellschft die zu erwarteten Kosten einschätzt. Hohe Zuschläge liegen bei 60 - 70% auf den Ambulantbeitrag. Teilweise ist es möglich statt dem Risikozuschlag einen Leistungsausschluss für die entsprechende Krankheit zu vereinbaren. Da in diesem Fall für diese Krankheit kein Versicherungsschutz besteht, ist dies nicht für teuere Behandlungen sinnvoll.

Risikozuschlag

Wegfall

Zu Vertragsbeginn festgesetzte Risikozuschläge müssen nicht lebenslang gelten. Nach § 41a VVG haben Kunden Anspruch auf Reduzierung des Risikozuschlags, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Krankheit inzwischen ausgeheilt ist und das Risiko erneut zu erkranken mittlerweile nicht höher ist als bei einem gleichalten Durchschnittsversicherten. Diese Bescheinigung ist für chronische Erkrankungen wie z.B. Asthma oder Bluthohdruck, kaum zu bekommen, da dies klassische Dauerläufer sind für die der Kunde lebenslang zahlt. Klassische Ablehnungserkrankungen sind: Krebs, Diabetes, Psychotherapie, Herzinfarkt oder hohes Übergewicht.