Das Risiko als privat Krankenversicherter im Rentenalter erheblich
belastet zu werden oder den Beitrag nicht mehr zahlen zu können, kann
nicht wegdiskutiert werden. Sollte
der PKV-Beitrag unerträgliche
Ausmaße annehmen, ist man in Deutschland dem Versicherer nicht hilflos
ausgeliefert. Eine Möglichkeit ist der Wechsel in den Basistarif
(PKV-Verträge ab 2009) oder den Standardtarif (Verträge vor 2009).
Beide Verträge bieten einen Versicherungsschutz, der mit dem
gesetzlichen vergleichbar ist, jedoch ist der Standardtarif aufgrund
der besseren Risikostruktur oft deutlich günstiger als der Basistarif,
der jedem offen steht (viele ehemalige Nichtversicherte). Zugang zum
Standardtarif ist schwieriger, da eine 10-jährige Vorversicherungszeit
erfüllt sein muss. Günstig auf den Beitrag wirkt hier auch die
Anrechnung der Altersrückstellung aus dem Vortarif. Diese Anrechnung
gibt es zwar auch im Basistarif, nur hier bringt sie nicht viel, da im
BT viele schlechte Risiken versammelt sind, die hohe Kosten
verursachen. Der Beitrag ist aber auf den Höchstbeitrag der
gesetzlichen Kasse begrenzt (2014 = 627,75 €). Eine Halbierung des
Beitrags gibt es für Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG
II.
Wie der gesetzlich versicherte Rentener bekommt auch der privat
versicherte Rentner einen Zuschuss von BfA/LVA. Die Höhe beträgt die
Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen des
Vorjahres bezogen auf die gesetzliche Rente.
Beispiel: Wenn die gesetzliche Rente 1.200 € beträgt und der
Durchschnittssatz 15%, beträgt der Zuschuss 90 €. Das ist keine hohe
Entlastung für einen Rentner, der über 600 € Beitrag zahlt. Kann er in
den Standardtarif unter Anrechnung der Altersrückstellung wechseln,
sieht es schon besser aus, wie folgendendes Schaubild zeigt:
Beispielfälle mit Diagrammen über die Entwicklung von PKV und GKV-Beiträgen über längere Zeiträume, siehe Beitragsentwicklung.
Für die Pflegeversicherung und die
Betriebsrente gibt es keinen
Zuschuss von der BfA/LVA, so dass der Rentner diese alleine trägt.
Die Beiträge der Rentner decken nur etwa die Hälfte der durch sie
verursachten Kosten (Solidaritätsprinzip). Eine
Gesellschaft bei der die jungen Beitragszahler in der Überzahl sind,
kann diese Subventionierung Älterer nach dem Umlageverfahren
verkraften. Nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl
der jungen Beitragszahler ab und die der Älteren dramatisch zu,
bedeutet dies eine höhere Beitragslast für alle Versicherten, da eine
Gesellschaft mit einem hohen Anteil von Älteren hohe Gesundheitskosten
zu schultern hat. Nicht besonders solidarisch verhalten sich Ältere,
die den wöchentlichen Arztbesuch als sozialen Höhepunkt der Woche
betrachten und dorthin gehen ohne wirklich krank zu sein. Seit
Abschaffung der Praxisgebühr gibt es für ambulante Arztbesuche keine
Eigenanteile mehr.
In der Vergangenheit sind die Gesundheitskosten stärker als die
Einkommen gestiegen. Um das System vor dem Kollaps zu bewahren,
müssen Leistungen gekürzt werden
(Kostendämpfungsgesetz) und zusätzliche Einnahmen generiert werden
(einheitlicher Beitragsatz), außerdem Milliarden-Zuschüsse aus
Steuermitteln (2014 = 10,5 Mrd., 2013 = 11,5 Mrd.). Besonders der
einheitliche Beitragsatz seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009
(gigantische Geldsammelstelle, dem die Beiträge von Arbeitnehmer,
Arbeitgeber inkl. Steuerzuschüssen zufließen) und derzeit bei 15,5% hat
dafür gesorgt, dass einige gesetzlichen Krankenkassen in Geld
schwimmen, weil
der Satz für ihre Kostenstrukturen viel zu hoch ist. Eigentlich ein
Skandal erster Ordnung. So haben die Kassen das Luxusproblem wie sie
das viele Geld wieder los werden und bieten "überlebenswichtige"
Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (z.B. Daimler BKK).