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Steuerabzug
Einkommensteuer

Steuerabzug Versicherungen

Der steuerliche Abzug von Versicherungsbeiträgen ist so kompliziert geworden, dass kaum einer noch durchblickt. Wenn der Steuerbescheid kommt, sieht man nur, dass nicht alle angesetzten Versicherungen berücksichtigt wurden. Die Höhe der maximal abziehbaren Beiträge ist außerdem nicht bei jedem gleich, sondern hängt vom Status (Arbeitnehmer, Unternehmer), vom Familienstand und von der Höhe des Einkommens ab. Der abziehbare Anteil steigt aber kontinuierlich in den nächsten Jahren. Mit dem Excelrechner kann für die Jahre 2005 - 2040 der abziehbare Anteil ermittelt und grafisch dargestellt werden. Ab 2010 ist neu, dass die Basis-Krankenversicherung komplett abgezogen werden kann, ein evtl. vorhandenes Krankentagegeld wird aber pauschal mit 4% gekürzt.

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Einkommensteuer

Lebensversicherung

Die Steuerfreiheit von Lebensversicherungen wurde 2005 abgeschafft. Bei Vertägen, die später abgeschlossen werden, sind die Zinsen bei einer Einmalauszahlung zur Hälfte steuerpflichtig. Die genaue Höhe der Steuerbelastung hängt vom Sparerfreibetrag und dem persönlichem Steuersatz ab. Mit diesem Excel-Rechner kann die Einkommensteuer sowohl für Vertäge, die in einer Summe ausgezahlt werden (Kapitalauszahlung) als auch für Auszahlungen in Form einer Rente berechnet werden. Dabei wird nicht nur die Steuer berechnet, die für die Zinsen anfällt, sondern die gesamte Steuerbelastung, die sich aufgrund des übrigen Einkommens ergibt.

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