Pflichtangaben Rechnung
Der Umfang der Pflichtangaben auf
einer Rechnung hängt von der Höhe der Rechnung ab. Rechnungen bis 150 €
inkl. USt (bis 31.12.2006 waren es 100 €) gelten als
Kleinbetragsrechnungen für die geringere Anforderungen gelten als für
Rechnungen über diese Beträge. Folgende Angaben sind bei Kleinbetragrechnungen
nicht erforderlich:
Die Pflichtangaben (rot) für Rechnungen über 150 € ergeben sich aus nachfolgendem Formular. Oft werden freiwillig weitere Daten angegeben. Dies kann organisatorische Gründe haben, z.B. um die Kommunikation mit dem Kunden zu erleichtern (Angabe der Kunden-Nr., Zahlungsfristen und Ergänzung der Bankverbindung um IBAN und BIC für ausländische Kunden). Weitere Angaben sind nur bei Firmen bestimmter Rechtsformen erforderlich, wie z.B. Handelsregister, Firmensitz, Geschäftsführer. Darüberhinaus gibt es Pflichtangaben für bestimmte Branchen, z.B. Hinweis auf Aufbewahrungspflichten bei Handwerk-Leistungen in Verbindung mit einem Grundstück an Privatleute (seit 2004 gem. SchwarzArbG). |
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